Als anerkanntes Mitglied des EMR (Erfahrungsmedizinische Register), der ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin), den Krankenkassen Helsana, EGK und Visana wird eine Therapie bei mir von sämtlichen Krankenkassen unterstützt.
Eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist jedoch Pflicht. Um den Umfang der Kostenübernahme abzuklären, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.



Mitglied des VDMS Verband der Medizinischen Massage Schweiz
Montag 12.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 15.00 – 20.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 13.00 Uhr (1x pro Monat)
Die Honorarberechnung richtet sich nach Zeitaufwand und ist unabhängig von der Therapieform. Darin eingeschlossen sind Anamnese bei der ersten Sitzung sowie die jeweiligen Wiederbefunde.
Die Begleichung der Dienstleistung erfolgt nach der Behandlung. Ihren Rückerstattungsbeleg für die Krankenkasse können Sie jederzeit verlangen.
Reservierte Termine, die nicht eingehalten werden können, sind mindestens 24h vorher abzusagen. Ansonsten werden diese vollumfänglich verrechnet (Art. 404 Abs. 2 OR). Dies gilt auch bei unverschuldeten Zwischenfällen.